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Umstellungen bei Google Shopping - auch andere Anbieter schalten Produktanzeigen

Schon im Juni wurde gegen Google eine Strafe über 2,4 Milliarden Euro verhängt, welche an die EU zu bezahlen ist. Grund dafür war Google Shopping. Grob gesagt wurde bemängelt, dass Google Shopping als ‚Preissuchmaschine‘ einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Preissuchmaschinen habe, da Produktanzeigen via Google Shopping prominent auf der Suchergebnisseite platziert werden bzw. worden sind. Das wurde für ungültig erklärt und neben erwähnter zehnstelliger Zahl in € als Strafzahlung wurde noch festgelegt, dass Google diese Praxis ändern muss, um weitere Strafen zu verhindern. Dem scheint Google nun nachzukommen.

Google Shopping wird von der Google Suche abgekoppelt

Wie etwa der Google Watchblog berichtet, koppelt Google nun das „Feature“ bzw. „Produkt“ Google Shopping vom Feature/Produkt Google Suche ab. Das bedeutet, dass die Werbeflächen bzw. Anzeigenslots, in welchen bisher die bekannten Google Shopping Produktanzeigen ausgespielt wurden, fortan nicht mehr zwingend von Google selbst via Google Shopping belegt werden. Sondern es können vielmehr auch andere Anbieter eigene Produktanzeigen für diese Anzeigenslots mit bieten. Im Folgenden Bild sehen wir eine aktuelle Produktsuche bei Google, welche jedoch ausschließlich Produktanzeigen vom 'Anbieter' Google ausspielt.

Eine Änderung zur früheren Google Shopping Ausspielung ist bereits im oben eingefügten Bild zu erkennen, denn bei allen Produktanzeigen wird der jeweilige Werbetreibende mit angezeigt. In diesem Fall ist es bei allen Anzeigen Google selbst. Damit wird der Anzeigenslot für Produkte in der Google Suche quasi von Google Shopping belegt.

Anbieter wie bspw. Preissuchmaschinen können direkt Produktanzeigen schalten

Wie erwähnt, können neben Google selbst auch andere Anbieter künftig Produktanzeigen schalten und die ursprünglichen „Google Shopping Slots“ belegen, sozusagen ohne den Umweg über das Feature Google Shopping gehen zu müssen. Ein aktuelles Beispiel zeigt das folgende Bild.

Wie aus dem Bild ersichtlich wird, ist hier nicht nur Google selbst in den Produktanzeigen vertreten. In diesem Fall bekommen wir eine Anzeige von der Preissuchmaschine ‚guenstiger.de‘ ausgespielt. Während interessanterweise die besagte Preissuchmaschine damit der Werbetreibende ist, handelt es sich konkret um eine Produktanzeige, welche letzten Endes zum Online-Shop ‚digitalo‘ führt, wo das beworbene Produkt zum entsprechenden Preis erhältlich ist.

Google Shopping wird selbst Kunde von Google

Wie schon angesprochen, belegt Google Produktanzeigen-Slots innerhalb von Google und kauft damit Werbeplätze ein.

Auch bedeutet dies, dass Google Shopping gewissermaßen selbst ein Kunde von Google (bzw. der Google Suche) wird, womit letztlich Geld innerhalb des Unternehmens verschoben wird.

Damit wäre theoretisch erneut möglich, dass Google sich einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern verschafft. Etwa indem Google Shopping als Werbetreibender prinzipiell durch die Bank unrealistisch hohe Gebote für die Produktanzeigen-Slots abgibt, damit alle Auktionen gegenüber der Konkurrenz für sich entscheidet und somit faktisch wieder nur Google-Anzeigen ausgespielt werden würden.

Besondere Auflagen für Google Shopping

Aus genanntem Grund hat Google hier spezielle Auflagen zu erfüllen: Die eigenen Google Shopping Anzeigen müssen profitabel sein und dürften sich also nur Slots erkaufen, wenn der für das jeweilige Produkt zu erwartende Umsatz angemessen ist.

Damit soll, auch wenn innerhalb des Unternehmens nur Gelder hin- und hergeschoben werden, ausgeschlossen werden, dass Google „blind“ jede Anzeige nach dem Motto „Geld spielt keine Rolle“ kauft.