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Dank Geoblocking-Verbot internationales Online-Shopping einfacher möglich

Wer online Preise vergleicht, wird evtl. schon einmal festgestellt haben, dass sich Preise für dieselben Produkte nicht nur von Anbieter zu Anbieter unterscheiden, sondern dass teilweise auch von Land zu Land unterschiedliche Preise bzw. unterschiedliche Preisniveaus an der Tagesordnung sind. 

Wenn sich der Preis im (EU-) Ausland deutlich günstiger darstellt als im aktuellen Aufenthaltsland, so liegt eine Bestellung aus dem Ausland entsprechend nahe. 

Ausschluss durch Geoblocking

Hier kommt bzw. kam das sog. Geoblocking ins Spiel: möchte ein Nutzer den entsprechend ausländischen Webshop besuchen und eine Bestellung tätigen, wird ihm dies verwehrt und er wird bspw. stattdessen auf die Version des Shops seines Aufenthaltslandes weitergeleitet, wo das Produkt zu einem anderen Preis angeboten wird. 

Faktisch wurde der Nutzer also aufgrund rein geographischer Faktoren „geblockt“ und damit abgewiesen.

Besonderes Unverständnis lässt sich dabei bspw. für Personen aufbringen, die in Grenzgebieten wohnen und sich faktisch innerhalb von Minuten im anderen Land aufhalten könnten, aber dennoch von Angeboten entsprechend ausgeschlossen werden können.

Thema im EU-Parlament

Diese Praxis war nun Thema im EU-Parlament, wo die Vorgehensweisen als „diskriminierende Praktiken“ eingestuft wurden. Die Mehrheit daher hat dafür gestimmt, dies in Zukunft zu verbieten. CDU-Europaabgeordneter Andreas Schwab etwa ist der Meinung, dass „ein Preis für alle Europäer in gleicher Weise gebildet werden [muss]“ (Quelle: tagesschau.de).

Er vergleicht dabei das Ganze mit dem stationären Handel und nennt als Bsp., dass eine Supermarkt Filiale auch niemanden aufgrund seiner Nationalität abweisen oder für die Person andere Preise anbieten dürfe.

Was ändert sich?

In Zukunft soll die EU Verordnung ein faires Online-Shopping für alle ermöglichen. Es wird Händlern nicht mehr möglich sein, Käufer aufgrund ihres Standortes auszuschließen oder sie automatisch auf andere Webseiten - z.B. die Version des entsprechenden Shops für das Land in dem der Nutzer sich aufhält - umzuleiten. Stattdessen muss jeder Nutzer die Möglichkeit zum Kauf haben. Selbst wenn der Händler generell keine Lieferung ins entsprechende Land anbietet - dann muss der Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Ware abzuholen oder die Lieferung selbst zu organisieren. 

Digitale / urheberrechtlich geschützte Waren

Ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Waren, wozu z.B. Musik, E-Books, Online Spiele gehören. Also auch international beliebte digitale Dienste wie z.B. Netflix oder andere On Demand Anbieter, welche nach wie vor ihre Abonnements zu unterschiedlichen Preisen in unterschiedlichen Ländern anbieten dürften. 

Was sich auch hier jedoch zugunsten des Nutzers ändert: durch die Aufhebung des Geoblockings darf zukünftig im Ausland das im Heimatland abgeschlossene digitale Abonnement nicht mehr unzugänglich oder eingeschränkt sein, wie etwa t3n berichtet.

Wer also zum Beispiel ‚zuhause‘ ein Netflix Abo abgeschlossen hat, hat künftig auch im Urlaub im Ausland auf das entsprechende Angebot Zugriff.